Liebe Freunde und Verwandte von Christiane Junker, hallo Aschaffenburger!

Am Abend des 18. Dezember 1979 änderte sich das Leben unserer Familie schlagartig. Der brutale Mord an meiner damals 15-jährigen Schwester Christiane riss uns aus einer vermeintlich "schönen, heilen Welt" und hinterließ tiefe Trauer, Wut und offene Wunden. Bis heute. Denn die Tat wurde nie aufgeklärt, der Mörder nie verurteilt.

Der Grund: Eine nicht enden wollende Kette von Fehlern - angefangen bei den ersten Polizisten, die damals zum Tatort gerufen wurden, bis hin zum Mordprozess 40 Jahre später.

Schlamperei und Inkompetenz vernichteten mögliche Beweise und DNA-Spuren und machten eine Aufklärung nahezu unmöglich. Was blieb, waren zahlreiche Indizien, die zwar für den im Frühjahr 2020 angeklagten B. als Täter sprachen, aber von den Richtern nicht berücksichtigt wurden. Mit der Folge, dass B. von der Kammer freigesprochen wurde.

Mit dem Prozess, an dem ich zusammen mit meiner jüngeren Schwester als Nebenkläger teilnahm, hatten wir zum ersten Mal das Recht und die Möglichkeit, uneingeschränkt Akteneinsicht zu nehmen.

Wir erhielten drei Aktenordner, prall gefüllt mit Hunderten von Ermittlungsberichten, Zeugenaussagen, Vernehmungsprotokollen. Mehr als 1.500 Seiten altes, schon leicht vergilbtes Papier, mit Schreibmaschine getippt, die mich über den Mord lückenlos aufklärten. Und mich schockierten - über all die Fehler, die gemacht worden waren. Vorher wusste ich nicht mehr über den Fall als jeder Main-Echo-Leser.

Und so verschlang ich fassungslos und kopfschüttelnd die Akten wie einen Krimi. Einen schlechten allerdings.

Was ist damals wirklich passiert? Welche Fehler wurden bei den Ermittlungen gemacht? Was ist bei der Autopsie schief gelaufen? Was geschah mit den Beweismittteln? Und warum hat die Kammer zahlreiche Indizien, die vor Prozessbeginn gegen den Angeklagten sprachen, plötzlich anders interpretiert?

Dieses Insiderwissen möchte ich, der ich an allen Prozesstagen dem Angeklagten gegenüber saß, an Euch weitergeben.

Das Aschaffenburger Main-Echo berichtete zwischen 1979 und 2019 über den Mordfall stets mit derselben oberflächlichen Geschichte. Kritische Nachfragen? Keine. Der Wille, tiefer zu graben? Fehlanzeige. Ich hätte mir in all den Jahren eine kritischere Recherche gewünscht, aber die gab es bis zum Prozessbeginn leider nicht.

Deshalb möchte ich auf diesem Wege die ebenso ungeschminkte wie traurige Wahrheit über den Mord an meiner damals 15-jährigen Schwester mit Euch teilen. Meine "kleine Schwester" war zur Tatzeit 9 Jahre alt, ich selbst war 14. Wir drei sind eng zusammen aufgewachsen, unzertrennlich. Man kann sich vorstellen, was dieser Verlust für uns bedeutet hat und noch immer bedeutet.

Bitte lest zunächst den Artikel aus dem Magazin "ZEIT VERBRECHEN Nr. 13". Er wird euch emotional in die damalige Zeit versetzen. Und danach bitte auch die - von mir verfassten - Insider-Fakten, persönlichen Eindrücke und Meinungen, die es aus Platzgründen leider nicht in den Artikel geschafft haben.

Ich freue mich über jedes TEILEN und WEITERLEITEN dieser Seite. Bitte helft mit, dass möglichst viele Aschaffenburger:innen die Wahrheit über den Schlossgartenmord (und was danach geschah) erfahren. Vielen Dank!

Robert Junker

P.S. Nachdem im Jahr 2021 unser Familiengrab leider aufgelöst werden musste, haben wir für Christiane und unseren Vater einen digitalen, zeitlosen Erinnerungsort im Reich der Seelen geschaffen. Wer mag, darf sie dort gerne besuchen.

1. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Christiane ist nie alleine zur Schule gegangen. An allen Schultagen war sie in Begleitung zweier Freundinnen und Mitschülerinnen. Nur am letzten Abend ging sie ausnahmsweise alleine, weil die eine krank war und die andere verschlief. Und das muss der Täter gewusst oder beobachtet haben.

2. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Bei allem Pech fand der Parkaufseher zuerst Christianes Kleider im Gebüsch verstreut. Er sammelte sie ein, schüttelte sie aus und legte sie auf einen Haufen, bevor er die Leiche entdeckte. Mögliche Spuren waren damit vernichtet.

3. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Zum Zeitpunkt ihrer Anzeige wusste die Ex-Freundin nicht, dass B. (der im Artikel Puschke genannt wird) im selben Haus wie das Opfer wohnte. Christiane und sie kannten sich nicht. Aber B. kannte beide.

4. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Wegen dieser versuchten Vergewaltigung mit Körperverletzung wurde B. nie angeklagt. Die Kriminalpolizei hatte es damals schlichtweg vergessen. Das ist unfassbar, denn normalerweise bekommt man für solche Vergehen einige Jahre Gefängnis. Leider sollte sich dieses Versäumnis auch noch 40 Jahre später auf den Prozess und das Urteil auswirken.

Nach dem ominösen 6.2.2020 (und dem Beginn der "gefühlten Disharmonie" zwischen Kammer und Staatsanwaltschaft) hatte ich den Eindruck, dass die Richter B. (aufgrund des fehlerhaften Biss-Gutachtens) für unschuldig hielten, obwohl zahlreiche Indizien weiterhin für ihn als Täter sprachen. Diese hatten jedoch keinen Einfluss auf das Urteil. Ebenso wenig wie die Vortat, die B. übrigens am ersten Verhandlungstag gestanden hatte.

Grund: Nach deutschem Recht darf eine Tat, die nicht zu einer Verurteilung geführt hat, später nicht gegen den Angeklagten verwendet werden. Auch dann nicht, wenn ein Geständnis vorliegt. Eine Farce. Wir waren empört - über diese "plötzliche Einsicht" der Kammer, die das anfangs noch ganz anders gesehen hatte. So wurde gleich zu Beginn des Prozesses das Opfer, also die Ex-Freundin, als Zeugin geladen und befragt. Aber wozu diese Zeugin vor Gericht befragen, wenn ihre Aussagen juristisch sowieso nicht verwertbar sind?

P.S. Die Anhörung hatte die Ex-Freundin übrigens schwer belastet. Offensichtlich hatte sie auch nach 40 Jahren noch traumatische Erinnerungen an den Angriff.

5. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Die Richter taten dieses nervöse Verhalten im Urteil mit der absurden Begründung ab: "B. hatte als junger Mann in der Dämmerung wohl einfach Angst".

Ein Witz. Über den man laut lachen könnte, wäre er nicht so traurig. B. war damals fast jede Nacht unterwegs, hatte Autos aufgebrochen, Mopeds geklaut und Einbrüche begangen, weshalb er auch vorbestraft war. Doch die Richter blieben bei ihrer Einschätzung: "Er hatte Angst im Dunkeln".

6. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Mein Vater arbeitete meist nachts und musste tagsüber schlafen, was ihm ohne Tabletten kaum gelang. Oft musste er unausgeschlafen die nächste Schicht antreten.

Heute werden Angehörige, die ein Trauma erlitten haben, in weniger gefährliche Arbeitsbereiche versetzt. Damals hatte man dafür wenig Verständnis. Mein Vater, meine Mutter, meine Schwester und ich bekamen nie psychologische Hilfe, die uns dabei geholfen hätte, den Verlust besser zu verarbeiten.

7. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Mit dem Wegfall des Alibis hatte B. de facto kein Alibi mehr. Fakt ist aber: Er war am Tatabend stundenlang in der Innenstadt unterwegs. Wo genau er sich zur Tatzeit zwischen 19.30 und 19.50 Uhr aufgehalten hatte, konnte er selbst nicht glaubhaft erklären, geschweige denn beweisen. Und Zeugen, die ihn entlasten könnten, gab und gibt es nicht.

Übrigens: B. ist in der Nähe des Parks aufgewachsen und kannte jeden Weg, jeden Busch und jedes Schlupfloch, um in den abgesperrten Park zu gelangen. Das wurde vor Gericht von Zeugen bestätigt, aber nicht als Indiz gewertet.

8. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Fakt ist: Der Polizist gab am 11. Januar 1980 eine exakte Uhrzeit von 19:37 zu Protokoll - drei Wochen nach dem Mord! Ich behaupte, dass es unmöglich ist, sich drei Wochen nach einem Ereignis eine Uhrzeit auf die Minute genau zu merken. Er selbst konnte sich vor Gericht nicht mehr erinnern, wie er auf diese präzise Zeitangabe kam. Angeblich hatte er nur auf Drängen seines Vorgesetzten den Eintrag gemacht. Hallo!? Sollte B. hier aus der Schusslinie genommen werden?

Übrigens glaube ich nicht, dass er sich der Bedeutung seiner Zeitangabe nicht bewusst war. Als Polizist musste er in den drei Wochen vom Mordfall, von der Uhrzeit des Mordes und dem 1. Hauptverdächtigen B. Kenntnis gehabt haben.

9. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Meines Wissens ist es weder zuvor noch danach zu einem weiteren Überfall im Schlossgarten gekommen. Nur diese beiden Fälle sind über all die Jahre dokumentiert. Und das im Abstand von nur sechs Wochen. Zufall? Oder anders gefragt: Wie wahrscheinlich ist es, dass es sich um zwei verschiedene Täter handelte?

10. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

6. Februar 2020. Der Tag, an dem das - von vier Münchner Professoren geprüfte und unterschriebene - Gutachten von der Kammer als "fehlerhaft" eingesschätzt wurde (siehe Punkt 11).

Dieser Tag wird uns immer in Erinnerung bleiben. Sprachlos und fassungslos fuhren wir nach Hause. B. wurde aus der U-Haft entlassen. Juristisch zu Recht, denn der vermeintliche Beweis (die Bissspur) und damit die Grundlage der Anklageschrift hatte sich plötzlich in Luft aufgelöst.

In den folgenden Prozesstagen spürte man im Gerichtssaal eine gewisse "Disharmonie" zwischen Kammer und Staatsanwaltschaft. Mit der Folge, dass - so habe ich es als Nebenkläger empfunden - die Kammer damit begann, alle weiteren zuvor noch als relevant erachteten Indizien zu verdrehen und in Zweifel zu ziehen.

11. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Die Kammer hielt das Zahngutachten für fehlerhaft, nachdem sie in den Unterlagen des Zahnarztes einen Hinweis darauf fand, dass Zahn 44 später (nach der Tat) gezogen wurde. Daraus schlossen die Richter, dass der Zahn im Dezember 1979 noch vorhanden gewesen sein musste.

Dabei haben sie jedoch eine entscheidende Möglichkeit nie in Erwägung gezogen: Was, wenn der Zahn zwar vorhanden war, aber lediglich als Stumpf oder abgebrochener Rest, der keinen Abdruck im Biss hinterlassen konnte? Der Grund für das "Ziehen" des Zahns war im Arztbericht nicht dokumentiert.

Die Kammer "vermutete" also (anders lässt sich das leider nicht ausdrücken), dass Zahn 44 ein vollwertiger, gesunder Zahn gewesen sei - trotz der insgesamt schlechten Zahnsubstanz des Angeklagten. Warum? Diese unbelegte Annahme führte schließlich dazu, dass die Kammer den einzigen Beweis gegen den Angeklagten ignorierte und zunichte machte.

Und nochmal: All diese Vermutungen wären uns und der Kammer erspart geblieben, wenn die Beamten 1979 einen Bissabdruck ihres Hauptverdächtigen B. genommen hätten (was für ein Versäumnis!!!) - anstatt zig Bissabdrücke von zig Klassenkameraden und Tanzschülern zu nehmen.

12. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Ein weiteres schweres Versäumnis. Hätte die Kriminalpolizei 1979 von ihrem Hauptverdächtigen B. einen Bissabdruck genommen (man wusste ja von der Bissspur in der Brust), wäre uns später viel Ärger (und vielleicht auch der Prozess) erspart geblieben.

Aber nein, stattdessen nahm die Kripo damals reihenweise Bissabdrücke von 15-jährigen Mitschülern und Tanzpartnern. Leider leider leider reiht sich dieses Versäumnis nahtlos in die endlose Kette dilettantischer Fehler ein.

13. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

So endet ein Urteil, wenn alle Indizien außer Acht gelassen werden. Eines von vielen Beispielen (weitere Beispiele findet ihr unten im Anhang), wie die Kammer nach dem 6. Februar 2020 vieles FÜR den Angeklagten ausgelegt hat, ist die Messung der Gehzeiten.

Hintergrund: B. wurde kurz nach 20.00 Uhr im Evangelischen Jugendzentrum (Nähe Sandkirche) und wenige Minuten zuvor von einem Polizeibeamten (auf Höhe der Heylands-Brauerei) gesehen. Er hatte also einen geschätzten Fußweg von 10 Minuten vom Tatort bis zur Heylands-Brauerei.

Jeder, der die Stadt ein wenig kennt, wird bestätigen, dass die Strecke vom Schlossgarten bis zur Heylands-Brauerei (Roßmarkt) in 10 Minuten gut zu schaffen ist. Wir haben es selbst gemessen und sind abends bei lockerem Laufen auf handgestoppte 10 Minuten und bei zügigem Laufen (Walking) auf 8 Minuten gekommen. Ein Jogger schafft die Strecke sicher auch in 5 bis 6 Minuten.

Aber was macht die Kammer? Sie folgte den Angaben der Polizeischüler, die im Auftrag der Kriminalpolizei den Weg tagsüber abgehen sollten. Es stellte sich aber heraus, dass sie unter anderem an roten Ampeln warteten und durch die belebte Fußgängerzone laufen mussten. Natürlich dauerte es so einige Minuten länger, bis sie ihr Ziel erreichten.

Der Mord geschah aber abends, die Ampeln waren aus, die Stadt wie ausgestorben (damals schlossen die Geschäfte gegen 18 Uhr). Und ein flüchtiger Täter "bummelt" nicht, sondern flieht vom Tatort. All das wurde trotz unserer Einwände im Urteil nicht berücksichtigt.

14. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Darüber hinaus bleibt uns bis heute ein Rätsel, warum die Richter strikt davon ausgingen, dass die Tat in einem Durchgang vollzogen wurde, d.h. die Kammer blieb bei ihrer Vermutung (anders kann man das leider nicht nennen), dass der Mörder nach dem Wurf über die Mauer unmittelbar den Weg zum Ufer genommen und dort mit dem Kantholz auf Christiane eingeschlagen habe. Dafür gibt es jedoch keinerlei Beweise.

Denkbar wäre für uns auch, dass der Täter nach dem Erdrosseln und Hinunterwerfen den Tatort (in Panik) fluchtartig verließ und erst später (nach einigen Stunden) zurückkehrte, um sich zu vergewissern, dass Christiane tatsächlich tot war. Dies schloss die Kammer jedoch kategorisch aus. Warum?

Mit ihrer Vermutung widersprachen sie übrigens auch den Einschätzungen des erfahrenen Profilers aus München. Dieser hatte im Prozess ausgesagt, dass eigentlich nur ein Profikiller "eiskalt" genug sei, um unmittelbar nach der Tat in so kurzer Zeit (innerhalb von ca. 20 Minuten) noch überlegt handeln könne.

Alle anderen hätten nach der Tat einen natürlichen Fluchtinstinkt vom Tatort, so der Profiler. Der Angeklagte ist und war aber definitiv kein eiskalter Profikiller, der sich länger (als nötig) am Tatort aufhalten würde.

Ich persönlich gehe davon aus, dass der Mörder zunächst in Panik floh - und erst Stunden später (nachdem er sich ein wenig gefasst hatte) zum Tatort zurückgekehrt ist. Aber auch das ist und bleibt nur eine Vermutung. Dennoch erwarte ich in einem Mordprozess, dass diese mögliche Variante von der Kammer nicht kategorisch ausgeschlossen wird.

15. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Unfassbar, wie dilettantisch und stümperhaft die Kripo damals gearbeitet hat. Dass man Handschuhe trägt, bevor man einen Tatort betritt und das Brett anfasst, welches auf dem Opfer liegt, ist seit den 1930er Jahren bekannt - und weltweit durchaus üblich. Leider hatte sich das nicht bis nach Aschaffenburg herumgesprochen.

16. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Der Verlust der dritten Asservatenkiste ist für uns der Gipfel der Schlamperei. Niemand weiß bis heute, wann und wo die Staatsanwaltschaft die Kiste verloren hat.

17. Insiderwissen & Meinung von Robert Junker

Das Gericht glaubte auch dem Mithäftling nicht, der aussagte, B. habe ihm in einem Gespräch den Mord mehr oder weniger gestanden. B. bestritt vor Gericht, dass es dieses Gespräch mit ihm gegeben habe.

Die Kammer erklärte daraufhin den Mithäftling (und nicht etwa B.) für profilneurotisch und unglaubwürdig. Obwohl der Mithäftling von zusätzlichen Insiderinformationen wusste, die ihm nur B. im Gefängnis erzählt haben konnte, da sie nie zuvor in den Medien erschienen waren.

Wir fragen uns: Woher sonst - wenn nicht von B. - hätte der Mithäftling dieses Insiderwissen haben können?

Diese und einige weitere (hier nicht genannter) Indizien, sprechen für den Angeklagten als Täter. Da diese zum Teil etwas komplexer veranlagt sind und möglicherweise die Persönlichkeitsrechte von B. verletzen, möchte ich hier nicht näher darauf eingehen - sondern schließe diese Zusammenfassung mit einem letzten starken Indiz: dem Mordmerkmal:

"Die Vermeidung einer Gefängnisstrafe durch Vertuschung einer Straftat".

Letztes Indiz: Mordmerkmal!

In einem Mordfall sucht die Kriminalpolizei immer nach so genannten "Mordmerkmalen". Um jemanden als Mörder verurteilen zu können, braucht es also mindestens ein eindeutiges Mordmerkmal wie zum Beispiel die "Vermeidung einer Haftstrafe durch Vertuschung einer Straftat". Fakt ist: B. war zur Tatzeit nur auf Bewährung draußen. Hätte Christiane überlebt und ihn angezeigt, wäre er für mehrere Monate (wenn nicht Jahre) ins Gefängnis gewandert.

Nun dürft ihr euch selbst einmal die Frage stellen:

Wie wahrscheinlich ist es, dass es einen anderen Täter gab, der ...

a) Christiane gut kannte und auf sie stand?

b) wusste oder gesehen haben könnte, dass Christiane an diesem Tag allein zur Schule ging?

c) sich im Schlossgarten sehr gut auskannte?

d) an diesem Dienstagabend allein - und ohne Zeugen zur Tatzeit - in der Stadt unterwegs war?

e) nur wenige Wochen zuvor im selben Park eine Vortat begangen hatte, deren Ablauf dem Mord ähnelte?

f) ein klares Mordmotiv hatte, nämlich "eine Gefängnisstrafe zu vermeiden"?

Schlusswort:

Ob B. tatsächlich der Mörder meiner Schwester war, wissen wir alle aufgrund der aktuellen Sachlage, sprich der fehlenden Beweise wie Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Bissspuren etc. nicht. Vor Gericht gilt die Unschuldsvermutung, deshalb müssen wir auch den Freispruch akzeptieren, obwohl viele Indizien für ihn als Täter sprechen.

Einen reinen Indizienprozess gibt es in Deutschland aber nur selten, weshalb ich mich wieder frage: Wie viele Indizien müssen gegen einen Verdächtigen sprechen, damit er in einem Indizienprozess angeklagt werden kann? Wie stark müssen diese Indizien den Angeklagten belasten, damit eine Verurteilung wahrscheinlich ist? Und wer entscheidet über Anzahl, Stärke und Wahrscheinlichkeit aller Indizien zusammen? Das Gesetz? Die Kammer? Oder einfach nur das Gefühl eines einzelnen Richters?

Und dann zu allem Pech das noch: Am 31.10.2023 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass Straftäter nicht zweimal vor Gericht gestellt werden dürfen - selbst dann nicht, wenn sie aufgrund neuer Beweise (z.B. DNA-Spuren) zweifelsfrei als Täter überführt wurden. Das bedeutet, dass Mörder hierzulande ungestraft davonkommen, während unsere letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit begraben wurde. Unser Glaube an Staat und Gesetz ("Täterschutz vor Opferschutz") ist erschüttert.

Ich bedanke mich für euer Interesse an diesem Fall und hoffe, ein wenig Licht in die dunklen Geheimnisse des Schlossgartenmordes gebracht zu haben. Hört euch dazu gerne auch die folgenden Podcasts an:

Zum Anhören: Podcast Mordgespräche, Folge 27 > "Der (un)lösbare Fall der Christiane J." auf Spotify.

Zum Anhören: Podcast ZEIT-Verbrechen, Folge 187 > "Der Biss des Mörders" auf Spotify.

Zum Gedenken und Kondolieren: Christianes Gedenkseite im Reich der Seelen